Referenzen

Exemplarische Auswahl der in Gutachten bearbeiteten Fragestellungen:

  1. Entspricht der dem Gericht vom gesetzlichen Vertreter vorgelegte Anlagevorschlag den Grundsätzen einer sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung im Sinne von § 220 Abs 1 ABGB?
  2. Liegen die vom gesetzlichen Vertreter vorgeschlagenen Maßnahmen – Konvertierung des Fremdwährungskredits und Auflösung der Tilgungsträger – im wirtschaftlichen Interesse der schutzberechtigten Person?
  3. Sind die auf dem Depot der vertretenen Person verbuchten Vermögenswerte handelbar und wie hoch könnte ein aus diesen allenfalls erzielbarer Verkaufserlös sein?
  4. Könnte die schutzberechtigte Person vor der Bestellung des Erwachsenenvertreters einem Anlagebetrug zum Opfer gefallen sein?
  5. Ist das Mündelvermögen gefährdet und ist daher eine Umschichtung desselben erforderlich?
  6. Bedarf die Investition des Mündelgelds in das dem gesetzlichen Vertreter empfohlene Finanzinstrument einer Genehmigung durch das  Pflegschaftsgericht?
  7. Kam zwischen dem Klienten und dem Wertpapierdienstleister ein Anlageberatungsvertrag zustande oder ist der ihm unterbreitete Anlagevorschlag tatsächlich nur eine unverbindliche Information?
  8. Entspricht die an den Investor erbrachte Anlageberatung den einschlägigen Bestimmungen des Anlegerschutzrechts?
  9. Entspricht der Anlagevorschlag des Wertpapierdienstleisters den gesetzlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Eignungserklärung?
  10. Würde es im Interesse der schutzberechtigten Person liegen, daß der gesetzliche Vertreter die vom Wertpapierdienstleister abgegebene Anlageempfehlung umsetzt?
  11. Wurde an den Anleger eine Wertpapierdienstleistung erbracht, die inzwischen Gegenstand von Sammelaktionen bzw. von Sammelklagen eines
    Verbraucherschutzvereins ist?
  12. Wurde der Investor durch das Berichtswesen des Wertpapierdienstleisters über den tatsächlichen Anlageerfolg getäuscht?
  13. Ist die vom Schiedsgutachter angewandte Methode zur Bewertung des Partizipationskapitals geeignet?