Referenzen
Exemplarische Auswahl der in Gutachten bearbeiteten Fragestellungen:
- Entspricht der dem Gericht vom gesetzlichen Vertreter vorgelegte Anlagevorschlag den Grundsätzen einer sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung im Sinne von § 220 Abs 1 ABGB?
- Liegen die vom gesetzlichen Vertreter vorgeschlagenen Maßnahmen – Konvertierung des Fremdwährungskredits und Auflösung der Tilgungsträger – im wirtschaftlichen Interesse der schutzberechtigten Person?
- Sind die auf dem Depot der vertretenen Person verbuchten Vermögenswerte handelbar und wie hoch könnte ein aus diesen allenfalls erzielbarer Verkaufserlös sein?
- Könnte die schutzberechtigte Person vor der Bestellung des Erwachsenenvertreters einem Anlagebetrug zum Opfer gefallen sein?
- Ist das Mündelvermögen gefährdet und ist daher eine Umschichtung desselben erforderlich?
- Bedarf die Investition des Mündelgelds in das dem gesetzlichen Vertreter empfohlene Finanzinstrument einer Genehmigung durch das Pflegschaftsgericht?
- Kam zwischen dem Klienten und dem Wertpapierdienstleister ein Anlageberatungsvertrag zustande oder ist der ihm unterbreitete Anlagevorschlag tatsächlich nur eine unverbindliche Information?
- Entspricht die an den Investor erbrachte Anlageberatung den einschlägigen Bestimmungen des Anlegerschutzrechts?
- Entspricht der Anlagevorschlag des Wertpapierdienstleisters den gesetzlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Eignungserklärung?
- Würde es im Interesse der schutzberechtigten Person liegen, daß der gesetzliche Vertreter die vom Wertpapierdienstleister abgegebene Anlageempfehlung umsetzt?
- Wurde an den Anleger eine Wertpapierdienstleistung erbracht, die inzwischen Gegenstand von Sammelaktionen bzw. von Sammelklagen eines
Verbraucherschutzvereins ist? - Wurde der Investor durch das Berichtswesen des Wertpapierdienstleisters über den tatsächlichen Anlageerfolg getäuscht?
- Ist die vom Schiedsgutachter angewandte Methode zur Bewertung des Partizipationskapitals geeignet?